Erklärung zur Barrierefreiheit
Nach § 2 Satz 1 BayEGovV (basierend auf Art. 7 Abs. 1 (EU) 2016/2102) ist grundsätzlich eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen und zu veröffentlichen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1523 stellt hierfür in ihrem Anhang ein Muster zur Verfügung, auf das an dieser Stelle umfangreich verwiesen wird.
Nachfolgend wurden die Angaben für die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bereits eingefügt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://ausbildung.gemeindewerke-wendelstein.de
Die Gemeindewerke Wendelstein sind bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir bemühen uns kontinuierlich darum, die Vereinbarkeit unserer Website mit den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit zu verbessern. Diesem Ziel dient auch die Möglichkeit, uns Feedback zu geben. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung. Nach dieser Selbstbewertung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht umfassend vereinbar. Wir arbeiten aktiv daran, weitere Barrieren zu beheben. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- Teilweise können Inhalte von Personen, die blind sind oder schlecht sehen können, nicht vollständig wahrgenommen werden, da beispielsweise Alternativtexte für Bilder fehlen oder unzureichend sind. Auch für Nutzer, die farbenblind sind, sind bestimmte Inhalte aufgrund unzureichender Farbkontraste möglicherweise nicht gut erkennbar. Texte sind nicht immer ausreichend gut wahrnehmbar, und die Komplexität von Bildern und Videos, die Textinformationen visualisieren, kann eine Barriere darstellen.
- Einige Elemente sind per Tastatur nicht erreichbar und nicht bedienbar, oder es fehlen klare visuelle Fokusindikatoren, die anzeigen, welches Element gerade aktiv ist. Dies erschwert die Navigation für Nutzer, die keine Maus verwenden können.
- Für das Vorlesen durch entsprechende Software und insgesamt die Nutzer assistiver Technologien sind noch Optimierungen nötig, da die semantische Struktur nicht immer optimal ist oder das HTML lang-Attribut fehlt. Einige Überschriften und Texte sind nicht für jeden klar verständlich, und es werden nicht alle Inhalte alternativ in leichter Sprache angeboten.
- Eingebundene Inhalte von Drittanbietern (z.B. Social-Media-Integrationen oder externe Plugins) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei, worauf wir nur bedingt Einfluss haben.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir uns fortlaufend um Barrierefreiheit bemühen. Aufgrund der Menge an Seiten oder menschlicher Fehler kann es vereinzelt zu Problemen kommen. Wir bitten, etwaige Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und diese bei uns zu melden.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt. Die Bewertung des Barrierefreiheitsstatus der Website erfolgte durch eine Selbstbewertung auf Basis der bereitgestellten Informationen und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Website auffallen oder Sie Informationen benötigen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir sind bestrebt, Ihre Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten und die Barrierefreiheit unserer Angebote kontinuierlich zu verbessern.
Gemeindewerke Wendelstein KU
Nürnberger Straße 5
D-90530 Wendelstein
Vertreten durch:
Vorstand Matthias Dollinger
Telefon: +49 9129 401-262
E-Mail: Michael.Langner(@)Wendelstein.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internetseite der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik finden Sie auch auf der Website der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, abrufbar unter:
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Informationstechnik/informationstechnik_node.html.
Datum der letzten Aktualisierung: 23. Juni 2025